Breadcrumb

Merkblatt speziell für Barbershops und Barbiere. Gesundheitsamt der StädteRegion klärt über neue Hygieneregeln auf. 

StädteRegion Aachen. Neben Friseuren fallen auch die immer beliebteren Barbershops (Barbiere) unter die Hygieneverordnung NRW. Diese beinhaltet genaue Regelungen, was zum Beispiel die Desinfektion der Arbeitsgeräte, die Handhygiene oder auch die Wäscheaufbereitung angeht. Zudem ist auch ein Hygieneplan erforderlich. Diesen Läden möchte das Gesundheitsamt nun mit einem neuen Merkblatt eine Hilfestellung geben. Die Hinweise sind aber auch für bestehende Einrichtungen interessant, da die Hygieneverordnung gerade erst aktualisiert wurde. 

„Dabei wurden die Hygienevorgaben deutlich verschärft. Das betrifft zum Beispiel die Häufigkeit der Instrumenten-Desinfektion“, sagt die Leiterin der Arbeitsgruppe Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin des Gesundheitsamtes der StädteRegion, Dr. Corinna Bank. „Das Erfreuliche: Wenige einfache Hygieneregeln reichen aus, um den Besuch beim Barbier oder Friseur sicher zu machen. Hier berät das Gesundheitsamt gerne.“

Infos: Das Merkblatt ist zu finden unter der Adresse: https://www.staedteregion-aachen.de/barbier

Kontakt

Gesundheitsamt
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5300
Fax: +49 241 5198-5390

gesundheitsamt@staedteregion-aachen.de