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Städteregionstag beschließt neue Förderrichtlinien für „Erneuerbare Energien“. Fördermittel der StädteRegion in Gesamthöhe von 675.000 Euro. Online-Beantragung.
StädteRegion Aachen. Der Städteregionstag hat jetzt einstimmig die neuen Förderrichtlinien der StädteRegion Aachen zum Thema „Erneuerbare Energien“ beschlossen. Fördermittel der StädteRegion gibt es wie bisher in den vier folgenden Bereichen: Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Photovoltaikanlagen und Speicher, Regenerative Gebäudetechnik sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Insgesamt stellt die StädteRegion wie im Vorjahr insgesamt 675.000 Euro aus ihrem Haushalt dafür zur Verfügung. Während die Mittel für die Dach- und Fassadenbegrünung (19.000 Euro) und die Regenerative Gebäudetechnik (228.000 Euro) gleichbleiben, gibt es im Photovoltaik-Bereich Verschiebungen. Aufgrund der unterschiedlich großen Nachfrage und Klimawirksamkeit wird der Topf für die Balkonkraftwerke von 200.000 auf 100.000 Euro gekürzt. Dieses Geld fließt zusätzlich in den Fördertopf der gerade stark gefragten „klassischen PV-Anlagen“ mit und ohne Speicher (Aufstockung von 228.000 Euro auf nun 328.000 Euro).
Die ersten Anträge können ab dem 01. April 2024 für die Programme Stecker-Photovoltaik sowie die Dach- und Fassadenbegrünung gestellt werden. Ab dem 01. Juni 2024 werden dann die beiden Förderprogramme für regenerative Gebäudetechnik sowie Photovoltaik und Batteriespeicher geöffnet. Neu ist auch, dass das Antragsverfahren ab diesem Jahr digital läuft. Ein Antrag per Post ist nur noch in seltenen Fällen nach Rücksprache möglich. Ausnahme ist das Begrünungsprogramm. Hier findet man auf der Internetseite den Antrag, der weiterhin schriftlich gestellt wird. Grundsätzlich gilt, dass 2024 alle Anlagen förderfähig sind, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden. Ausgeschlossen ist eine Doppelförderung, wer also von einer anderen Kommune in der StädteRegion Fördermittel für den gleichen Zweck bekommt, ist nicht antragsberechtigt.
Die digitalen Antragsformulare werden zum jeweiligen Stichtag freigeschaltet. Diese und alle wichtigen Infos findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien
Infos zu den einzelnen Förderprogrammen:
Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke):
Fördertopf 2024: 100.000 Euro (2023: 200.000 Euro)
Antrag möglich ab: 01.04.2024
- Die Fördersumme für steckerfertige PV Anlagen beträgt ab 2024 pauschal 100 Euro pro Anlage.
- Förderfähig sind nur neu gekaufte Anlagen bis maximal 800 Watt
- Die Anlage muss bezahlt und in Betrieb genommen worden sein.
Photovoltaikanlagen + Speicher:
Fördertopf 2024: 328.000 Euro (2023: 228.000 Euro)
Antrag möglich ab: 01.06.2024
- Die Fördersumme für eine PV-Anlage ab 4 kWp beträgt pro kWp pauschal 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1000 Euro.
- Die Fördersumme bei einem Batteriespeichersystem ab 4 kWh ist pauschal 1000 Euro.
- Es wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens benötigt
Regenerative Gebäudetechnik:
Fördertopf 2024: 228.000 Euro (unverändert)
Antrag möglich ab: 01.06.2024
- Es gibt Fördermittel für den Umstieg von fossilen Heizungsanlagen auf:
- Wärmepumpen - Luft-Wasser
- Sole-Wasser (Geothermie)
- Pelletheizung
- Photovoltaik-Kombination
- Solarthermische Anlagen
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern
- Durchführung hydraulischer Abgleich /Heizlastberechnung
- Neu: Thermografie-Gutachten (zur Aufdeckung von Wärmeverlusten)
- Neu: Einbau zentraler Zu- und Abluftanlagen
- Kosten der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW
- Neu: Bonus, wenn die gleichzeitige Umsetzung einer weiteren Maßnahme durch einen Förderbescheid des BAFA nachgewiesen wird. Auch hier wird eine Fachunternehmensbescheinigung benötigt
Dach- und Fassadenbegrünung:
Fördertopf 2024: 19.000 Euro (unverändert)
Antrag möglich ab: 01.04.2024
- Die Fördersumme beträgt bis zu 2.000 EUR pro Gründach, bei einer Fassadenbegrünung max. 3.000 EUR pro Gebäude.
- Der Antrag muss vorab gestellt werden mit Kostenvoranschlag des Fachunternehmens
Veröffentlicht am: 18.03.2024