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Hygieneüberwachung in Einrichtungen

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften in allen Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Behandlung wie z.B. in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Arztpraxen und Dialyseeinrichtungen. Ebenso werden die Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtingen überprüft. Zu diesen zählen z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderheime u.ä. Einrichtungen.

Das Gesundheitsamt führt zu diesem Zwecke regelmäßige Besichtigungen durch, wobei die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen wird ggf. durch wiederholte Begehungen überprüft.

Merkblatt zur Hygiene in Friseur- und Barbierbetrieben

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet für Friseur- und Barbierbetriebe ein Merkblatt zu den Hygienevorgaben an (s. Box “Dateien”). Diese Betriebe unterliegen der Hygieneverordnung NRW, die im Frühjahr aktualisiert wurde. Mit diesem Merkblatt möchte das Gesundheitsamt eine Hilfestellung zur Umsetzung der Vorgaben bieten.

Meldung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit nach der Hygieneverordnung 

Neu ist auch, dass die Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit dem Gesundheitsamt zu melden ist. 

Diese Meldung ist an hygieneueberwachung@staedteregion-aachen.de zu richten.

Rahmen-Hygieneplan für Kitas und OGS

Das Gesundheitsamt stellt einen Rahmen-Hygieneplan in digitaler Version als Download zur Verfügung (siehe Box rechts). Er richtet sich an Träger und Leiter von Kita/OGS in der StädteRegion Aachen.


Der Rahmen-Hygieneplan ist eine Sammlung von Verfahrensanweisungen, die hygienegerechtes Verhalten und entsprechende Arbeitsweisen in den Einrichtungen fördern sollen.


Informationen zur Umsetzung des Rahmen-Hygieneplans:

  • Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (siehe Vorwort) soll der Rahmen-Hygieneplan den Kita/OGS in der StädteRegion Aachen eine Unterstützung zur Erstellung eigener Hygienepläne bieten, welche die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung berücksichtigen.
  • Der Rahmen-Hygieneplan ist so konzipiert, dass er ohne großen Aufwand an die spezifischen Risiken und Verhältnisse der jeweiligen Kita/OGS angeglichen werden kann. Die Nutzung des angeglichenen Plans kann unter Verwendung des Träger-Logos erfolgen.
  • Bei Übernahme von Verfahrensanweisungen aus dem Rahmen-Hygieneplan sollte beachtet werden, dass für deren Umsetzung von Seiten des Trägers entsprechende strukturelle Voraussetzungen vorzuhalten sind (z.B. Verfügbarkeit bestimmter Desinfektionsmittel, Wasch- und Reinigungsverfahren).
  • Der Hygieneplan kann als praktisches Nachschlagewerk im Kita/OGS-Alltag dienen.
  • Zahlreiche Verfahrensanweisungen enthalten Querverweise und Links zu weiterführenden Informationen, Formularen, vorgefertigten Texten etc., die ggf. angepasst und ausgedruckt werden können.
  • Das Gesundheitsamt empfiehlt, Hygienepläne einmal jährlich hinsichtlich ihrer Aktualität zu überprüfen.